Direktvermarktung von Batteriespeichern (BESS): So machen Betreiber ihre Energiespeicher profitabel
Die Vorteile auf einen Blick
Die Direktvermarktung macht aus Batteriespeichern (BESS) weit mehr als nur ein Instrument zur Netzstabilisierung oder Eigenbedarfsoptimierung. Sie wird zum wirtschaftlichen Erfolgsfaktor, denn Betreiber profitieren gleich von mehreren Vorteilen:
Zusätzliche Erlösquellen: Durch aktiven Stromhandel (z. B. im Intraday- oder Regelenergiemarkt) lassen sich attraktive Einnahmen erzielen.
Optimierte Nutzung des gespeicherten Stroms: Statt ungenutzt zu bleiben, wird Energie gezielt dann eingespeist, wenn der Marktpreis hoch ist.
Schnellere Amortisation: Kombinierte Vermarktung von Strom, Regelenergie und Netzstützungsleistungen verkürzt die Laufzeit bis zur Wirtschaftlichkeit.
Unabhängigkeit vom EEG: Die Direktvermarktung ermöglicht flexible, marktorientierte Modelle abseits der staatlichen Einspeisevergütung.
Zukunftssicherheit: Batteriespeicher mit zertifizierter Direktvermarkterschnittstelle sind technisch und regulatorisch fit für kommende Marktanforderungen.
Kurz gesagt: Wer seinen Speicher aktiv vermarktet, verwandelt ihn von einer Kostenstelle in eine dynamische Ertragsquelle.
Aber: Was bedeutet Direktvermarktung konkret?
Bei der Direktvermarktung wird der gespeicherte Strom nicht einfach eingespeist, sondern meist durch spezialisierte Direktvermarkter gezielt am Energiemarkt platziert. Die Partner übernehmen den Handel an Strombörsen (z. B. EPEX Spot) oder im Regelenergiemarkt und steuern den Speicher so, dass Erträge maximiert werden.
Die Grundlage dafür ist eine Direktvermarkterschnittstelle, die eine Echtzeit-Kommunikation zwischen Speichersteuerung und Vermarkterplattform ermöglicht. Sie überträgt Leistungsdaten, Prognosen und Marktpreise und sorgt dafür, dass der Speicher genau dann einspeist oder lädt, wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist.
Unbedingt zu beachten: Der rechtliche Rahmen
Damit Batteriespeicher an der Direktvermarktung teilnehmen können, müssen Betreiber verschiedene regulatorische Vorgaben erfüllen:
Registrierungspflicht: Eintrag des Systems im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Genehmigungen & Netzanschluss: Betriebsgenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie Netzanschlusszusage durch den zuständigen Netzbetreiber.
Direktvermarktungspflicht: Einspeisung über einen Direktvermarkter oder nach den Regelungen des EEG.
Darüber hinaus definiert der VDE-FNN-Hinweis technische Anforderungen an netzbildende Batteriespeicher, die Voraussetzung für die Teilnahme am Regelenergiemarkt sind.
Wirtschaftliche Perspektive
Die Direktvermarktung eröffnet Betreibern zahlreiche Geschäftsmodelle:
Arbitragegeschäfte: Strom günstig speichern und teuer verkaufen.
Regelenergievermarktung: Teilnahme an Primär- und Sekundärregelleistung für Netzstabilität.
Virtuelle Kraftwerke: Zusammenschluss mehrerer Speicher zu einem marktfähigen Verbund.
Durch die Kombination von technischer Flexibilität und Marktzugang entsteht eine neue Ertragsdimension. Betreiber profitieren durch laufende Einnahmen und verbesserte Wirtschaftlichkeitskennzahlen ihrer Projekte doppelt.
Fazit
Die Direktvermarktung ist der Schlüssel, um Batteriespeicher in den wirtschaftlichen Mittelpunkt der Energiewende zu rücken. Sie macht Energiespeicher auf neue Art und Weise profitabel.
Wer heute auf Speicher mit offener Schnittstelle und marktfähiger Steuerung setzt, schafft sich nicht nur neue Einnahmequellen, sondern auch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil im Energiemarkt der Zukunft.
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